ZU MEINER PERSON

 

Seit 2000 bin ich als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main zugelassen und tätig.

 

Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt seither in der juristischen Beratung und Qualifizierung sowie der gerichtlichen Vertretung von Betriebsräten und Arbeitnehmern/innen. 

 

Mein Angebot umfasst alle Fragen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis. Ich unterstütze und berate Sie bei allen Fragen des Arbeitsverhältnisses. Hierzu gehören u.a.:

 

- Vertragsinhalte

- Kündigungen

- Aufhebungsverträge

- Abmahung

- Zeugnis

- Entgelt

- Urlaub

 

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist ferner die umfassende Beratung und Schulung von Betriebsräten.

 

ZUM ARBEITSRECHT

 

Das Arbeitsrecht besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und verbindlicher Bestimmungen. Es ist unterteilt in das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht.

 

Das Individualarbeitsrecht bildet die rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es regelt die konkreten Arbeitsbedingungen, wie z.B. die Arbeitszeit und den Kündigungsschutz.

 

Das Kollektivarbeitsrecht hingegen, beschäftigt sich mit der Rechtsbeziehung zwischen den Gewerkschaften und den Betriebsräten, bzw. Personalräten auf der einen und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite und regelt deren Rechtsbeziehung z.B. durch Tarifverträge.

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht, bin ich Ihr Ansprechpartner für alle Fragen, Problemen und Rechtsstreitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis, den Betrieb oder das Unternehmen.